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EU-Bio-Logo

15.04.2021

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In der EU biologisch erzeugte vorverpackte Produkte sind seit dem 1. Juli 2010 verpflichtend mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet. Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der Normen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Gentechnikfreiheit, artgerechtere Tierhaltung und der Verzicht von organisch-synthetischen Pflanzenschutz- und chemisch-synthetischen Düngemitteln werden damit garantiert. Zur Kennzeichnung mit dem EU-Bio-Logo gehört zudem die Angabe der Codenummer der Öko-Kontrollstelle und die Herkunftsangabe der Zutaten.

© "EU-Bio"-Logo

Träger und Ansprechpartner:

Europäische Kommission
Eine Übersicht über die in Deutschland zugelassene Öko-Kontrollstellen finden Sie hier

Zielgruppe:

  • Landwirtschaftliche Betriebe
  • Verarbeiter
  • Gastronomiebetriebe
  • Beherbergungsbetriebe

Art: Zertifizierung
Prüfung: vor Ort, Stichprobenkontrollen
Kriterien: Die EU-Rechtsvorschriften für ökologischen Anbau finden Sie hier.
Auszeichnung: Zertifikat
Siegel: Prüfsiegel
Kosten: Kosten für die jährliche Öko-Kontrolle (300-700€ pro Betrieb) + Öko-Beratung (falls in Anspruch genommen)
Zahlbasis: jährlich
Gültigkeit: 1 Jahr

Operative Umsetzung in MV: In Mecklenburg-Vorpommern zugelassene Öko-Kontrollstelle:

Fachgesellschaft für ÖKO-Kontrolle mbH (DE-ÖKO-034)
Plauerhäger Weg 16
19395 Plau am See (OT Karow)

Telefon: 03 87 38/ 70 755
Fax: 03 87 38/ 70 756

E-Mail: info@fgs-kontrolle.de

Internet: www.fgs-kontrolle.de

Verbreitung: europaweit
Weitere Infos: finden Sie hier