27.06.2022
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Sie möchten eine offene Stelle mit einer neuen Mitarbeiterin oder einem neuen Mitarbeiter besetzen: Wenn Sie für die Position eine arbeitsuchend gemeldete Bewerberin oder Bewerber in Ihrem Unternehmen einstellen, unterstützt die Bundesagentur für Arbeit Sie unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Eingliederungszuschuss. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Ihre neue Arbeitskraft noch nicht über die notwendigen Erfahrungen und Kenntnisse verfügt oder die Einarbeitung über den üblichen Rahmen hinausgeht.
Die Arbeitsagentur oder das Jobcenter zahlen Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber einen zeitlich befristeteten Zuschuss zum Arbeitsentgelt Ihrer neuen Mitarbeiterin oder Ihres neuen Mitarbeiters, damit die berufliche Wiedereingliederung und die Arbeitsaufnahme leichter gelingen.