04.05.2021
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Die Förderung des Bundesumweltministeriums für E-Lastenräder (Lastenpedelecs) und Mikro-Depots soll Unternehmen beim Umstieg auf klimafreundliche und zukunftsfähige Logistik unterstützen. Der innerstädtische Verkehr soll dadurch entlastet, die Luftqualität verbessert und CO2-Emissionen gemindert werden.
Lastenräder und Mikro-Depots können in der Logistik sowie im Alltagsverkehr dazu einen Beitrag leisten. Um den Lieferverkehr „auf der letzten Meile“ (vom letzten Umschlagsort zum Endkunden) umwelt- und verkehrsfreundlicher zu gestalten, können Cargo-Bikes eingesetzt werden. Die Räder verursachen keine Schadstoffemissionen und kaum Störungen des Verkehrs. Mikro-Depots dienen zur Zwischenlagerung und zum Umschlag von Sendungen auf Lastenräder, mit denen die Zustellung auf der letzten Meile emissionsfrei erfolgt. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des BMU.
Ansprechpartner:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
Stresemannstraße 128 - 130
10117 Berlin
Telefon: 030 18 305-0
Telefax: 0228 99 305-3225
Wer wird gefördert:
Was wird gefördert:
Mikro-Depot-Richtlinie
E-Lastenrad-Richtlinie
Wie wird gefördert:
Mikro-Depot-Richtlinie
Förderhöhe: bis zu 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben
E-Lastenrad-Richtlinie
Förderhöhe: 25% der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad beziehungsweise Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb
Antragstellung:
Mikro-Depot-Richtlinie
Zweistufiges, elektronisches Antragsverfahren
E-Lastenrad-Richtlinie
Einreichung der Förderanträge zur Richtlinie vom 1. März 2021 bis zum 29. Februar 2024 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Mehr Informationen: finden Sie hier.